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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

der Firma Ziegler Bau & Immoservice GmbH

Sofern nicht ausdrücklich etwas Anderes vereinbart wurde, gelten folgende Allgemeine Geschäftsbedingungen:


1. UNSERE UNTERLAGEN, ANGABEN UND ANGEBOTE

Alle von uns erstellten Unterlagen, Angaben und Angebote bleiben unser geistiges Eigentum. Eine Weitergabe an Dritte ohne unser schriftliches Einverständnis ist daher nicht gestattet. Soweit die Leistungsbeschreibung nicht von uns selbst erarbeitet wurde, wird eine Haftung für die Vollständigkeit und die Übereinstimmung mit Plänen oder dem tatsächlichen Zustand der zu bearbeitenden Bauteile nicht übernommen. Etwaige Angaben über die Kosten von Lohnarbeiten stellen eine unverbindliche Schätzung dar. Zu allen aufgeführten Preisen, auch denen, die ggf. bei einer Schätzung mündlich genannt werden, wird die im Zeitpunkt der Rechnungsstellung geltende Mehrwertsteuer dazu gerechnet. Wir halten uns für vier Wochen ab dem Absendetag sowohl per E-Mail oder dem Postalischen Weg an unser Angebot gebunden.


2. AUSFÜHRUNG UND GEWÄHRLEISTUNG

Vom Auftraggeber werden während unserer Arbeiten in ausreichender Form und Menge folgendes zur Verfügung gestellt: Bauwasser, Baustrom, einen Raum für Geräte und Handwerker auf Verlangen. Ebenso ist es verpflichtend die Toilettenbenutzung für die Handwerker kostenlos zu ermöglichen. Sofern dies vom Auftraggeber nicht sichergestellt werden kann, teilt er uns dies bei Auftragserteilung mit, worauf wir diese Aufgaben auf seine Kosten übernehmen. Vom Bauherrn gestellte Arbeitskräfte, Geräte oder Hilfsmittel sind für uns kostenfrei.


3. GEWÄHRLEISTUNGSAUSSCHLUSS

Unsere verwendeten Materialien sind Produkte die aus natürlichen Vorkommen gewonnen werden. Eine völlige Übereinstimmung in Härte, Farbton und Struktur mit Materialien, die ebenfalls von uns bereits früher in das Bauwerk eingebaut wurden, kann deshalb nicht gewährleistet werden. Schadensersatzansprüche wegen leichter Fahrlässigkeit sind ausgeschlossen, soweit es um die Verletzung vertraglicher Nebenpflichten geht.


4. LOHNARBEITEN

Wir verpflichten uns alle Lohnarbeiten auf den dafür vorgesehenen Arbeitsberichten wöchentlich nachzuweisen. Vor Beginn unserer Arbeiten verpflichtet sich der Auftraggeber einen Vertreter zu benennen, der die anfallenden Lohnarbeiten wöchentlich abzeichnet. Arbeitsberichte die nicht nach 10 Tagen nach Erhalt unterschrieben wurden gelten als anerkannt. Dies gilt auch für Fälle der Annahmeverweigerung. Nach dem tatsächlichen Aufwand werden Arbeitszeit, Geräte- und Materialeinsatz zu den zum Zeitpunkt der Auftragserteilung jeweils gültigen Preisen berechnet. Dazu gehören auch nicht auf der Baustelle durchgeführte Vorbereitungsarbeiten sowie An- und Abfahrten. 


5. KOSTENLOSE ÜBERLASSUNG

Vom Auftraggeber werden während unserer Arbeiten in ausreichender Form und Menge folgendes zur Verfügung gestellt: Bauwasser, Baustrom, einen Raum für Geräte und Handwerker auf Verlangen. Ebenso ist es verpflichtend die Toilettenbenutzung für die Handwerker kostenlos zu ermöglichen. Sofern dies vom Auftraggeber nicht sichergestellt werden kann, teilt er uns dies bei Auftragserteilung mit, worauf wir diese Aufgaben auf seine Kosten übernehmen. Vom Bauherrn gestellte Arbeitskräfte, Geräte oder Hilfsmittel sind für uns kostenfrei.


6. ABRECHNUNG, ABNAHME, ZAHLUNGSFRISTEN

Auf der Grundlage des abgeschlossenen Vertrages wird Abgerechnet. Wir sind berechtigt vor Stellung der Schlussrechnung, Zahlungsabschläge bis zu 90 % der erbrachten Leistung anzufordern. Abschlagszahlungen sind innerhalb von 3 Werktagen zu bezahlen, Schlussrechnungen innerhalb von 5 Werktagen nach Erhalt. Wir reichen Rechnungen zweifach, sowie weitere Unterlagen einfach ein. Skontoabzüge sind nur nach vorher getroffener Vereinbarung zulässig. Alle gelieferten Materialien und Produkte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Wenn fällige Zahlungen nicht geleistet werden gesteht uns der Auftraggeber ausdrücklich ein Kündigungsrecht vom Vertrag zu. Abweichungen oder Änderungen von diesen Allgemeinen Vertragsbedingungen oder Zusätze hierzu bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Ebenfalls kann nur schriftlich darauf verzichtet werden.


6. GERICHTSSTAND

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist Böblingen.